Geschwindigkeitsbeschränkung B 9 Speyer – Schweitzer: Modellversuch wird Klarheit schaffen

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Geschwindigkeitsbeschränkung B 9 Speyer –

Schweitzer: Modellversuch wird Klarheit schaffen

Mainz. 28. Mai 2010. (red). Die Geschwindigkeit auf der B 9 im Bereich von Speyer ist schon mehrfach Anlass für Überprüfungen gewesen. „Um zu einer endgültigen Bewertung zu kommen, wird nun in einem einjährigen Modellversuch die Wirksamkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 beobachtet“, sagte Verkehrsstaatssekretär Alexander Schweitzer heute in Mainz. Einen entsprechenden Versuch hatte er bereits bei einem Besuch vor Ort im April angekündigt.

Derzeit besteht auf der Strecke eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 Kilometer pro Stunde. Sie hat jedoch in den vergangenen Jahren immer wieder Anlass zu Diskussionen gegeben, da letztendlich eine abschließende Bewertung bei einer deutlichen Absenkung der Geschwindigkeiten – trotz einer umfangreichen Datengrundlage – bisher nicht möglich war.

Das im Rahmen des Modellversuchs befristete Tempolimit dient auf der Grundlage von § 45, Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung in erster Linie der Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens und damit insgesamt der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die B 9 ist in diesem Bereich gekennzeichnet durch mehrere und eng aufeinander folgende Knotenpunkte, an denen starke Verkehrsströme sich miteinander verknüpfen müssen.

In diesem Zusammenhang betonte der Staatssekretär, dass – trotz anders lautender Meldungen aufgrund einer Stellungnahme von Oberbürgermeister Schineller – die Stadt in eigener Zuständigkeit diese Anordnung aussprechen muss. Darauf hat Staatssekretär Schweitzer den Oberbürgermeister in einem Brief auch hingewiesen. Notwendig sei in diesen speziellen Fällen lediglich die Zustimmung der Obersten Verkehrsbehörde. Wenn die Stadt Speyer um diese Zustimmung nachsucht, werde sie auch umgehend erteilt, signalisierte Schweitzer. Voraussetzung ist eine entsprechende Begründung für den nunmehr abgestimmten Streckenbereich.

Ob nach dem Modellversuch eine positive Bewertung möglich ist, bleibe abzuwarten, so Schweitzer. Insbesondere müsse darauf hingewiesen werden, dass sich die zuständigen Behörden bei der Anordnung solcher Beschränkungen in einem sehr eng gesetzten Rahmen bewegen. Dies wurde nicht zuletzt bei den Urteilen des Verwaltungsgerichts Neustadt im Falle der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung im Zuge der B 9 bei Ludwigshafen deutlich.

„Insgesamt gehe ich aber davon aus, dass nach diesem Versuch endgültig Klarheit über die Wirkung einer solchen Maßnahme herrscht“, erläuterte Schweitzer.

Regionalhilfe

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