Ein Grundeinkommen für soziale Sicherheit und persönliche Entfaltung
Ein Grundeinkommen für soziale Sicherheit und persönliche Entfaltung
Berlin / Ludwigshafen. 21. August 2020. Nur 1,12 Euro pro Monat für Bildung. Dies ist der Anteil des Geldes, das Bezieher von Arbeitslosgeld II im Monat für Bildung erhalten. Im Grunde genommen kann 1,12 Euro für Bildung im Monat als Beleidigung für alle im Bildungswesen tätige Menschen verstanden oder aufgefasst werden. Solidarität, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Grundrechte, Bildung, Gesundheit, Menschenrechte und die Würde von Menschen sind sehr wichtig. Dies hatten auch die Väter und Autoren des Grundgesetzes erkannt und formulierten in Artikel 20 des Grundgesetzes unter anderem: – Zitat – „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens unterstütze ich seit weit mehr als zehn Jahren. Seit 1990 bin ich Mitglied in der Gewerkschaft ver.di (früher ö-tv) und wurde im Laufe von 36 Berufsjahren seit 1984 mit vielen Fragen zur Arbeitswelt, Arbeitsbedingungen und Menschenwürde konfrontiert. Im Beruf als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (früher Krankenschwester / Krankenpfleger) und auch als Journalist, Moderator, Autor und Künstler trifft man viele Menschen, die in der Folge von Krankheit oder in der Folge von Unfällen, nicht mehr in der Lage sind, den Anforderungen in einer dem Menschen nicht gerecht werdenden Arbeitswelt oder gar einem geforderten Arbeits-Akkord, dem Menschen in Würde nicht auf Dauer gerecht werden können. Nicht zu vergessen, Kinder, Jugendliche und Menschen, die mit angeborenen Behinderungen zur Welt kommen oder im frühen Kindes-Alter oder Jugend-Alter behindert oder schwerbehindert werden. In den zuvor beschriebenen Beispielen von Lebenssituationen von Menschen wird sehr schnell deutlich, dass bei eintretender und bestehender Krankheit und Behinderung, die Arbeit und eine Arbeitspflicht nicht das Allheilmittel und auch kein würdiges Mittel sein kann, für alle Menschen ohne Ausnahme und ungeachtet ihrer Herkunft, den Anspruch aus dem Grundgesetz zu erfüllen, wonach nach Artikel 20 des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ sein soll.
Die Einführung von Hartz 4 bzw. von Arbeitslosengeld II und der Reform des Sozialrechts 2005 war, wie wir heute wissen, suboptimal, gegen die Würde von Menschen und in Teilen sogar gegen Grundgesetz und Verfassung ausgerichtet. Die Konditionen, die mit dem Arbeitslosengeld II verbunden sind, etwa die Androhung von Sanktionen bei Krankheit, Behinderung, Schwerbehinderung, aus sonstigen Gründen bei bestehender Hilfebedürftigkeit, ist für jeden Menschen, der sich zur Demokratie, zur Würde von Menschen, unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, unvereinbar.
In der Hoffnung, dass sich vielleicht SPD-geführte Bundesländer wagen würden ein Pilotprojekt oder einen Testbetrieb für das Bedingungslose Grundeinkommen zu starten, schrieb ich bereits im Jahr 2011 eine Petition an alle 16 Landtage und an den Deutschen Bundestag für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen. Damals haben 1083 Menschen meine Petition unterstützt und ich habe Antworten der Landtage und des Deutschen Bundestags in schriftlicher Form erhalten:
Leider wurde die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens mit einer Vielzahl von Gründen abgelehnt. Den Unterstützerinnen und Unterstützern für meine Petition für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens bin ich noch heute sehr dankbar. Ich wurde unter anderem aus diesen und vielen weiteren Gründen im Jahr 2015 Mitglied in der Partei DIE LINKE, Mitglied in der BAG Grundeinkommen DIE LINKE, im Netzwerk Grundeinkommen und bereits im 2011 gründete ich die Arbeitsgemeinschaft Grundeinkommen Europa – Deutschland (Blog: https://grundeinkommenag.wordpress.com).
Mein Engagement für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens geht weiter und ich freue mich über jeden Menschen, die sich auch für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen engagiert. Für eine Finanzierung des Bedingungslosen Grundeinkommen sind mehrere Konzepte in Kombination möglich, etwa die höhere Besteuerung von reichen und wohlhabenden Menschen, die Einführung und Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer, die Umfairteilung (Umverteilung) von finanziellen Mitteln aus verschiedenen Budget- und Haushalts-Bereichen. Das Bedingungslose Grundeinkommen kann vor allem in Zeiten von Corona Krise und einer sich möglicherweise, entwickelnden Weltwirtschaftskrise Menschen schnell, angemessen und unbürokratisch helfen, ihre Würde zu bewahren und zu erhalten oder die Würde von Menschen wieder zurück zu erhalten und macht auf der Grundlage nach Artikel 2 des Grundgesetzes für jeden Menschen die Wahrnehmung des Rechts auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ möglich.
Nicht zu vergessen, mit der Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen können Menschen auf der Grundlage nach Artikel 12 des Grundgesetzes, ihren Beruf, Ausbildung und Studium frei wählen. Das Bedingungslose Grundeinkommen wäre ein praktischer und wichtiger Schritt finanzielle, soziale und wirtschaftliche Existenz-Sicherung für alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft in Deutschland möglich zu machen und zu gewährleisten. In Krisen-Zeiten ließen sich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen störende, einschränkende und hochkomplexe Verwaltungsstrukturen vereinfachen und mit einer einfacheren und schlankeren und guten Verwaltung ist die Reduktion von Kosten durch vereinfachte Arbeitsabläufe, die mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen verbunden sind, denkbar und in der Praxis auch möglich. Andreas Klamm
Tele-Sprechstunde. Für interessierte Menschen biete ich aufgrund der Corona-Verordnungen eine Tele-Sprechstunde, Mittwoch bis Freitag, 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr via Telefon, Telefon- und Videokonferenz an: Tel. 0621 5867 8054, Tel. 06236 4892974, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, Web-Seite: www.andreas-klamm.de und www.regionalhilfe.de (Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rheinland-Pfalz)
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