Haben wir ein Zweiklassenrecht? Zur Rechtsprechung in Deutschland und den Fall Michael Heise von Per Aspera

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Haben wir ein Zweiklassenrecht?
Zur Rechtsprechung in Deutschland und den Fall Michael Heise von Per Aspera
Von Peter Christian Nowak, Journalist
Berlin / Karlsruhe. (15. November 2007). Wie Rechtsprechung in Deutschland – und nicht nur in Deutschland – funktionieren kann, sei nochmals an folgenden Fall erinnert. Der Leser möge für sich selbst die Frage beantworten, ob Recht auch immer zu Recht gesprochen wird und ob es nicht Konstellationen gibt, in denen die Rechtsprechung sich Zweifel gefallen lassen muß. Zweifel an der Rechtskultur in Deutschland – Haben wir ein Zweiklassenrecht?
Der Vodafone-Skandal.
Die herrschende Wirtschaftselite und die Justiz demonstrieren offen ihre Verachtung gegenüber der Gesellschaft. Wen wundert da der Zorn der Mehrheitsgesellschaft, die sich in der Sehnsucht nach Recht und Gerechtigkeit verzehrt?
Gegen die Zahlung von 3,2 Millionen Euro, was gerade zwei Monatsgehältern des angeklagten Deutschen-Bank-Chefs Josef Ackermann entspricht, konnte dieser als freier und unbescholtener Bürger den Gerichtssaal verlassen. Der Mitangeklagte ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser kommt mit 1,5 Millionen Euro davon, der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk mit einer Million, und der Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel wird eine Geldauflage von 60.000 Euro verschmerzen müssen.
Das Düsseldorfer Landgericht hatte im Vorfeld mit den Rechtsanwälten der Angeklagten einen Deal ausgehandelt, der gegen eine Zahlung von insgesamt 5,8 Millionen Euro den Freispruch der sechs Angeklagten bewirkte. Man muss nur die Summe der Millionenprämien und Abfindungen in Höhe von 60 Millionen Euro, die sich die Angeklagten Anfang 2000 im Aufsichtsrat von Mannesmann bewilligt hatten, mit der jetzt verordneten Geldauflage vergleichen, um einen Eindruck davon zu bekommen, für welchen Spottpreis sich Mitglieder der Wirtschafts- und Finanzelite vor Gericht freikaufen können. Konfrontiert mit dem Vorwurf des „Freikaufens“ verwies der Vorsitzende Richter Stefan Drees auf die Strafprozessordnung und machte dabei einige, sehr aufschlussreiche Bemerkungen:
Jedes Jahr würden vor deutschen Gerichten Tausende Verfahren gegen Auflagen eingestellt, sagte Drees und fügte hinzu: „Es bedarf keiner näheren Darlegung, dass die in diesen Fällen Angeklagten ganz überwiegend nicht über besonders hohe Einkünfte oder Vermögen verfügen.“ Daraus leitete eine Begründung ab, die zynischer nicht sein könnte:
Aufgrund des Gleichheitsgebots im Grundgesetz müsse diese Chance aber auch „begüterten Angeklagten“ zur Verfügung stehen. Ferner gab Drees zugunsten der Angeklagten zu bedenken, diese seien durch den Prozess „und das überragende öffentliche Interesse“ über eine lange Zeit hinweg „einer überdurchschnittlichen Belastung ausgesetzt gewesen“. Der Ausgang des Verfahrens sei genau so offen gewesen, wie die Frage, ob die Angeklagten überhaupt Untreue begangen oder vorsätzlich gehandelt hätten. Zur Höhe der Geldauflage sagte Drees: „Es mag angesichts der heute erzielten Spitzenverdienste unverständlich sein, sie ist aber geltendes Recht.“ Das Landgericht Düsseldorf stützte sich bei seinem Urteil auf den Paragraphen 153a der Strafprozessordnung, in dem es unter anderem heißt, Geldauflagen sollten dazu geeignet sein, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“, und sie dürften der „Schwere der Schuld“ nicht entgegenstehen.
Ackermanns Verteidiger, Eberhard Kempf, einer der teuersten Wirtschaftsanwälte und bezeichnenderweise ehemaliger Maoist, begründete seinen Antrag zur Einstellung des Verfahrens mit der dreisten Behauptung: „Das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Geschehens ist weitgehend befriedigt“.
In Wirklichkeit ist die Einstellung des Mannesmann-Prozesses in der breiten Öffentlichkeit auf keinerlei Verständnis gestoßen. Die Tageszeitungen und Onlineforen waren voll von empörten Leserbriefen. Vielfach wurde das bekannte Sprichwort zitiert: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“. Meist waren die Kommentare jedoch weitaus schärfer und nahmen direkten Bezug auf die tiefe soziale Spaltung in Deutschland. Ein Leserbrief in der Berliner Zeitung gab z.B. folgenden, durchaus einleuchtenden Ratschlag: „Es ist sehr erfreulich zu lesen, dass Herr Ackermann und die anderen Beschuldigten gegen eine Geldzahlung frei sind. Das bedeutet ja auch, dass künftig ein Mensch mit normalem Einkommen oder gar ein Hartz-IV-Empfänger gegen Zahlung von einem Cent jederzeit von unseren Gerichten frei zu sprechen ist. Ich empfehle allen, die vor Gericht stehen, einen entsprechenden Antrag zu stellen, unter Hinweis auf die in Düsseldorf getroffene Entscheidung.
Gleiches Recht und damit gleiche finanzielle Belastung für alle! Gerecht und verständlich wäre im Fall Ackermann eine Zahlung aus seiner eigenen Tasche in Höhe von 140 Millionen Euro gewesen.“ Die ziemlich plötzliche Wende und Einstellung des Prozesses ist Umständen geschuldet, die bisher wenig in Medien behandelt wurden. Zum einen ging es um das Ansehen der Deutschen Bank und ihres Chefs im Besonderen. Für beide stand einiges auf dem Spiel. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung hätte Ackermann abtreten müssen, dies hätte einige gewichtige Folgen für die Deutsche Bank gehabt. Ulrich Hocker, der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapiere (DSW), begrüßte die Entscheidung mit den Worten: „Es musste ein Ende gefunden werden, das Schaden von der Deutschen Bank abwendet – dies ist jetzt geschehen“ (Tagesspiegel). Damit bleibe Ackermanns Position unangefochten.
Viele Insider sind gar der Auffassung, der durchgestandene Prozess habe Ackermanns Position in der Bank sogar noch weiter gestärkt. Wie zu erwarten war, wurde der „Freispruch zweiter Klasse“ von der Finanzelite einhellig begrüßt.
Fest steht auch, dass der Kuhhandel sorgfältig hinter den Kulissen eingefädelt wurde. Staatsanwälte und Angeklagte hatten wochenlang im Geheimen über die Höhe der Ablasszahlungen gefeilscht. Alle Beteiligten wollten weitere Untersuchungen und mögliche Anklagen verhindern. Ackermann, Esser, Zwickel und Co, weil sie durchaus mit Haftstrafen hätten rechnen müssen.
Die Staatsanwaltschaft und das Gericht, weil sie den gesamten Sachverhalt samt Zeugenaussagen usw. neu hätten aufrollen müssen und dafür, wie sie behaupteten, Jahre gebraucht hätten. Nunmehr dauerte der zweite Mannesmann-Prozess zur Überraschung aller nicht Eingeweihten ganze sechs Tage. Der Vorsitzende Richter hatte ursprünglich immerhin 26 Verhandlungstage vorgesehen. Welche Bedeutung hatte nun dieser Prozess? Sicherlich muss man ihn als eine Farce betrachten. Aber er war mehr als das, er hat dem Publikum in anschaulicher Weise das Ausmaß der sozialen und rechtlichen Ungleichheit in diesem Land vor Augen geführt.
Die angeblich neutrale bürgerliche Gerichtsbarkeit hat sich selbst als das vorgeführt, was sie immer war – als eine Klassenjustiz. Bereits bei den vorgezogenen Neuwahlen 2005, als die Schröder-Regierung den Bettel hinwarf und damit dem Drängen der Wirtschaft folgte, eine noch rechtere Regierung zu installieren, hatten sich das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident für diese undemokratische Lösung ausgesprochen.
Nach über drei Jahren geht nun ein Prozess zu Ende, der oftmals als spektakulärster Wirtschaftsstrafprozess der Nachkriegszeit bezeichnet wurde. In der juristischen Auseinandersetzung ging es um die Bewertung von Zahlungen an Manager in Millionenhöhe. Während der Übernahmeschlacht um Mannesmann durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone im Jahr 2000 waren durch umstrittene Entscheidungen des Aufsichtsratspräsidiums der Mannesmann AG Bonuszahlungen von knapp 60 Millionen Euro an den damaligen Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser, der allein gut 30 Millionen kassierte, den Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk (4,6 Millionen Euro) und 18 weitere ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Angehörige beschlossen worden.
Auch der damalige IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel sowie der Betriebsratsvorsitzende Jürgen Ladberg hatten diesem Aufsichtsratpräsidium angehört und das Ganze abgenickt. Das Landgericht Düsseldorf musste Ende Oktober den Mannesmann-Prozess wieder aufnehmen, nachdem es 2004 alle Angeklagten freigesprochen hatte. 2005 hatte der Bundesgerichtshof diese skandalösen Freisprüche aufgehoben und eine Neuauflage des Prozesses angeordnet. Die Begründung der Karlsruher Bundesrichter war unmissverständlich: Die Freisprüche seien fehlerhaft, die Beweiswürdigung voller Lücken. Im Gegensatz zum Landgericht sahen die BGH-Richter bei den Angeklagten Ackermann, Esser und Zwickel „den Tatbestand der Untreue verwirklicht“. Aufsichtsräte seien „nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter“, hieß es in der Begründung. Nachdem der Prozess nun endgültig eingestellt worden ist, stellte die Süddeutsche Zeitung die verblüffte Frage:
„Was ist denn nun erlaubt und was nicht in den höchsten Gremien der Wirtschaft? Was ist den jetzt mit der konkreten Umsetzung der Aussage des Dritten Strafsenats in Karlsruhe, es sei ‚schlechterdings nicht vorstellbar’, dass sich die in führenden Positionen der deutschen Wirtschaft tätigen Angeklagten ‚für berechtigt gehalten haben könnten, in Millionenhöhe willkürlich über das ihnen anvertraute Gesellschaftsvermögen verfügen zu dürfen’?“ Das Düsseldorfer Gericht und seine Angeklagten haben diese Frage eindeutig in ihrem Sinne entschieden.
Dagegen nimmt sich „der Fall Michael Heise“geradezu als ein Bagatellfall aus. Warum aber bei Herrn Heise die Haftgründe ausreichen und bei Herrn Ackermann und Herrn Esser und Co. beispielsweise nicht, ist mir vorläufig noch ein Rätsel. Da hat die Justiz noch eine Bringschuld zu erfüllen. Oder doch eine Zweiklassenjustiz?
Weitere Informationen zu diesem Thema und weiteren Themen:
Peter Christian Nowak, Redaktion: !Tacheles – Im Namen des Volkes?!
http://www.gfa-ludwigshafen.de und http://www.tacheles-im-namen-des-volkes.de
Weitere Informationen:
www.regionalhilfe.de/freemichaelheise
3mnewswire.org

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