Ein behutsames und wohl bedachtes Urteil – NPD wird nicht verboten

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Ein Kurz-Kommentar und Meinung. Karlsruhe. 17. Januar 2017. Vermutlich haben die Verfassungs-Richter in Karlsruhe gute und weise geurteilt mit dem heutigen Richterspruch beim Bundesverfassungs-Gericht über den Antrag zum Verbot der NPD, die als rechtsextrem gilt. Man kann mit verfassungsfeindlichen Mitteln keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten und Handeln beenden. Es wäre so als wollte man Feuer mit Feuer bekämpfen, was wohl nur in seltenen Fällen gelingt.

Die Richter wagten eine mutige Einschätzung und Abwägung. Parteien zu verbieten steht keinem Rechtsstaat und keiner Demokratie gut zu Gesicht und könnte als „verfassungsfeindlich“ oder gegen den Rechtsstaat ausgerichtet betrachtet oder gar eingestuft werden. Die Richter gelangten deutlich zur Überzeugung, dass die NPD zum Teil verfassungsfeindlich handele.

Dennoch wägten die Verfassungs-Richter vermutlich mit großer Sorgfalt und Vorsicht ab und suchten die Frage zu beantworten: Wie groß sind die Gefahren, die von der NPD real in Deutschland ausgehen? Das „Gewicht“, das Einfluss-Potential auf Stuktur, Gesellschaft, Leben und Infrastruktur in Deutschland wurde geprüft und bedacht.

Bei genauerer Betrachtung gelangten die obersten Richter möglicherweise zur Annahme, die berechtigt erscheint, dass die NPD extrem geschrumpft ist und ihr Einfluß-Bereich wohl nur noch knapp über Null liegt, umgangssprachlich und salopp formuliert. Die NPD kann dem System Merkel und dem deutschen Staat wohl in keiner Weise mehr gefährlich werden, schon deshalb nicht weil der NPD dazu die „Manpower“, die entsprechende Anzahl von Mitgliedern fehlt und dazu auch noch, laut Medien-Berichten, Ebbe in der Partei-Kasse herrscht. So gesehen kann das Urteil der obersten Verfassungsrichter als weise, nachvollziehbar und sogar als gut eingestuft werden. Dennoch gilt es zu bedenken.

Die Richter sagten offenbar nicht: Die NPD ist nicht gefährlich. Es gab wohl mehrere Gründe, die gegen das Verbot einer Partei sprachen und die im Sinne der Aufrechterhaltung des Rechtsstaates wichtiger sind. Doch es gibt weiterhin wichtige Gründe die Aktivitäten der stark geschrumpften und damit auch geschwächten NPD durch Verfassungsschutz und weitere zuständige Behörden gründlich zu beobachten. Sollte der NPD die Insolvenz drohen, wird ein Verbot überflüssig und die umstrittente Partei NPD würde sich dann vermutlich selbst bereinigen mit der Auflösung der Partei.Gefahren, die von der NPD ausgehen, könnten für einzelne Menschen oder Gruppen wichtig sein, die ins das Visier der NPD geraten, sicher nicht für die Gesamtheit von 82 Millionen Menschen in Deutschland.

Das Potential dem deutschen Staat in seiner Gesamtheit gefährlich zu werden und einen entsprechenden Großschaden zuzufügen, hat die NPD zumindest heute vermutlich nicht mehr und damit fällt die Partei nicht mehr so sehr in das Gewicht wie andere und große Parteien. Andreas Klamm

Regionalhilfe

Regionalhilfe.de, Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte seit 2006 und ISMOT International Social And Medical Outreach Team, www.regionalhilfe.de, Blog: https://regionalhilfe.wordpress.com, Tel. 0621 5867 8054

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