ADD untersagt Spendensammlungen des Vereins „Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.“ in Rheinland-Pfalz
ADD untersagt Spendensammlungen des Vereins „Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.“ in Rheinland-Pfalz
Trier/Rheinland-Pfalz. (red). 26. August 2010. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Europäischer Tier- und Naturschutz e.V. mit Sitz in Much/Nordrhein-Westfalen mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen und öffentliche Aufrufe zu Geldspenden in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen.
Der Verein Europäischer Tier- und Naturschutz e.V. führt im Internet öffentliche Spendenaufrufe durch und wirbt bei Informationsveranstaltungen mittels Prospekten und Broschüren um Neumitglieder sowie um Geldspenden für Tierschutzzwecke.
Trotz mehrfacher Aufforderungen ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen, sodass eine satzungsgemäße Verwendung der Spendengelder nicht sichergestellt ist.
Sollten in Rheinland-Pfalz weiterhin Informationsveranstaltungen mit der Bitte um Geldspenden oder Fördermitgliedschaften erfolgen und Spendeneinzüge im Namen „Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.“ festgestellt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.
Um Verwechselungen mit Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive Ortsbezeichnung.
Die ADD informiert regelmäßig auf ihren Internetseiten über eingeleitete Maßnahmen im Spendenwesen.
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