Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in Zeitungsverlagen vereinbart

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Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in Zeitungsverlagen vereinbart 

Berlin, 4. Juli 2020. (md). Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat für die etwa 12.000 Journalistinnen und Journalisten in Zeitungsverlagen mit dem Verlegerverband BDZV einen Tarifvertrag abgeschlossen, teilt die Gewerkschaft ver.di mit. 

Kern des Tarifvertrages ist die Zusicherung von Kündigungsverzichten bis Mitte bzw. Ende des kommenden Jahres, wenn in betrieblichen Vereinbarungen dafür ein Teil oder die ganze Jahresleistung verringert wird. Dazu müssen die Verlage gegenüber Betriebsrat und ver.di eine wirtschaftliche Notlage nachweisen.

„Es ist uns gelungen, die Beschäftigungssicherung bis weit ins nächste Jahr auszudehnen, dies entspricht vergleichbaren Regelungen, die ver.di bereits in anderen Tarifbereichen der Verlags- und Druckindustrie etabliert hat“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel am Freitag.

Ein weiterer Erfolg seien Ausgleichszahlungen für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen, die bei Honorareinbußen im Jahr 2020 eine Ausgleichszahlung bis zur Höhe eines durchschnittlichen Monatshonorars aus dem Jahr 2019 vom jeweiligen Verlag erhalten könnten.

Die Laufzeit des heute erreichten Tarifabschlusses ist bis Ende 2020 begrenzt, danach gelten die unveränderten Tarifansprüche. Die dju in ver.di hat mit diesem Tarifabschluss auch alle weiteren Tarifverträge für Zeitungsredaktionen bis Ende des Jahres 2020 in einem sogenannten Moratorium abgeschlossen. Der BDZV hatte sich geweigert, bereits jetzt über Tariferhöhungen sowie über Prämienzahlungen zur Anerkennung der immensen Leistungen von Zeitungsredaktionen während Pandemie und Shutdown zu verhandeln.

Regionalhilfe

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