Menschenrechtsinstitut unterstreicht Kritik des UN-Berichterstatters an zu engem Rassismusbegriff

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Menschenrechtsinstitut unterstreicht Kritik des UN-Berichterstatters an zu engem Rassismusbegriff
Berlin. 17. Juni 2010. (red). Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den am Mittwoch (16. Juni) im UN-Menschenrechtsrat vorgestellten Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus, Githu Muigai, über seinen Besuch in Deutschland im Juni 2009. „Das Institut unterstreicht besonders die Empfehlung des UN-Sonderberichterstatters, dass Bund, Länder und Kommunen
ihrem Handeln ein erweitertes Verständnis von Rassismus zugrunde legen sollen“, so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Gleiches gelte für Institutionen wie die Polizei und Gerichte, teilte das Instiut in einer Presseerklärung mit. Rudolf wies darauf hin, dass Rassismus in Deutschland oft mit rechtsextremer Ideologie und Gewalt gleichgesetzt und dadurch zu eng verstanden werde. „Der UN-Sonderberichterstatter sieht das zu Recht als ein grundlegendes Problem an.“ Bereits die Europäische Kommission gegen
Rassismus und Intoleranz im Jahr 2009 und der UN-Ausschuss gegen Rassismus im Jahr 2008 hätten diese enge Sicht kritisiert.
Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Referent am Institut, hob die Bedeutung eines erweiterten Rassismusbegriffs hervor. Damit würde der Blick eröffnet, dass sich Rassismus nicht nur im rechtsextremen Lager und durch Gewalt manifestiert. „Rassismus gibt es auch in der Mitte der Gesellschaft.“ Rassismus zeichne sich dadurch aus, dass Menschen pauschal bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden.
Häufig gingen damit Abwertungen einher. Auch Formen direkter, struktureller und indirekter Diskriminierung in Bildung, Beruf und auf dem Wohnungsmarkt könnten dann in Deutschland die nötige Aufmerksamkeit erhalten.
Der UN-Bericht hebt hervor, dass Angehörige von Minderheiten in
Deutschland im Alltag in vielen Lebensbereichen rassistische
Diskriminierung erfahren. Daher verlangten Anstrengungen gegen Rassismus in Deutschland umfassende Strategien. Dabei sei es notwendig, die Situation von Angehörigen bestimmter Minderheiten differenziert zu betrachten, etwa die spezifische Situation von Juden, Roma, Sinti, Menschen arabischer Herkunft, Muslimen und sichtbaren Minderheiten wie schwarzen Menschen im Hinblick auf rassistische Gewalt, Hassreden im Internet und Diskriminierungen im Alltag zu berücksichtigen.
Der Bericht enthält eine Anzahl von Empfehlungen, die den Bereich der
Bildung, des Arbeitsmarktes und des Wohnungssektors betreffen, um
Diskriminierungen in diesen Bereichen entgegenzutreten. Dazu zählt
beispielsweise die Streichung einer Klausel im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz, welche Möglichkeit rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eröffnet.
Außerdem enthält der Bericht Empfehlungen zur Verbesserung der
Lebensbedingungen von Asylbewerbern, zur Stärkung der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie zu positiven Maßnahmen für
eine angemessene Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in staatlichen Institutionen.
Der Bericht des UN-Sonderberichterstatters, Herr Githu Muigai, basiert auf einem Deutschlandbesuch im Juni 2009, zu dem ihn die Bundesregierung eingeladen hatte. Dabei hatte der Sonderberichterstatter zahlreiche Treffen mit Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bundesregierung, von Landesregierungen und Kommunen, des Parlaments und nicht-staatlicher Organisationen.
Weitere Informationen:
Stellungnahme des Deutschen Institut für Menschenrechte zum Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus im UN-Menschenrechtsrat, 16. Juni 2010 und Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus, Githu Muigai,
vorgestellt am 16. Juni 2010 im UN-Menschenrechtsrat (Link:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=626d83312875910ecb64 )

Regionalhilfe

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