Bitte Hilfe-Vermittlungs-Versuche für schwerbehinderten Mann in Coburg nicht behindern

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Bitte Hilfe-Vermittlungs-Versuche für schwerbehinderten Mann in Coburg nicht behindern

Coburg / Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 14. August 2017. Im Landkreis Coburg ist ein 53-jähriger, schwerbehinderter Mann in soziale Notlage geraten (wir berichteten bereits mehrfach). Das für den Mann zuständige Jobcenter hat zwar die Mietkaution in Höhe von 670,– Euro auf Darlehens-Basis bewilligt, doch leider die Umzugskosten in Höhe von 1.200,– Euro nicht als Hilfe genehmigt. Der Mann ist Bezieher einer geringen Erwerbsminderungsrente und kann sich nicht ausreichend aus eigener Kraft helfen.

 

Der Hilfe-Suchende Mann will aus gesundheitlichen Gründen vom Landkreis Coburg nach Norddeutschland umziehen. Daher hatte er eine Hilfe-Anfrage am 31. Juli 2017 an Regionalhilfe.de,Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte geschrieben und bittet um Hilfe-Vermittlung die 1.200,– Euro für Umzugskosten und ein bis zwei, freiwillige Helfer zum Beladen eines Umzugs-Transporters in Coburg zu finden.

Der Mann will aus gesundheitlichen Gründen vom Landkreis Coburg nach Norddeutschland umziehen.

In einem Hilfe-Erfassungs-Bogen gab der Mann an ehemaliger Marine-Kampfschwimmer, Oberbootsmann und Einzelkämpfer in früheren Jahren im Dienst für die Bundeswehr gewesen zu sein. Die beruflichen Angaben des Mannes konnte bislang noch nicht geprüft werden. Aus diesem Grund wurde auch Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen, das Bundesministerium für Verteidigung, die Bundeswehr und inzwischen 40 weitere Institutionen, wie Vereine, Stiftungen, Bürgerstiftungen, Redaktionen, Reservisten-Verbänden, Kameradschaften, Parteien in München und Berlin, Presse, Film, Funk und Fernsehen informiert mit der Bitte zu prüfen, ob eine Hilfeleistung im sozialen Sinne für einen Umzug möglich sein könnte.

Der Mann hat die Nachweise für die bestehende Notlage gesendet.

Aus diesem Grund die wichtige Bitte: Wer Hilfe leisten kann und will wird gebeten, ausreichende Hilfe zu leisten für einen schwerbehinderten 53-jährigen Mann in Coburg. 

Alle anderen Menschen werden gebeten die Versuche für eine Hilfe-Vermittlung oder Hilfe-Leistung für einen schwerbehinderten Mann, unverschuldet im Landkreis Coburg in Not geraten, zumindest nicht zu behindern.

Es liegt eine soziale NOTLAGE eines schwerbehinderten, 53-jährigen Mannes in Coburg vor, wobei es hier um eine soziale, finanzielle Notlage geht und welche im Zusammenhang mit schweren Krankheiten und Schwerbehinderung steht, ungeachtet der Biografie und des möglichen beruflichen Lebenslaufes des Hlfe-suchenden Mannes.

Die „unterlassene Hilfeleistung und Behnderung von Hilfe“ wird im Strafgesetzbuch (StGB), Paragraph 323 c geregelt.

§ 323c, Strafgesetzbuch
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
 
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Wer einem schwerbehinderten Mann im Landkreis Coburg in einer sozialen Notlage Hilfe zum Umzug von Coburg nach Schleswig-Holstein / Norddeutschland, Hilfe leisten kann und will, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen, wird DRINGEND gebeten zu jederzeit Tag und Nacht, Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 030 57 700 592, E-mail: andreas@regionalhilfe.de oder E-mail: andreasklamm@hotmail.com zu informieren und Kontakt aufzunehmen. 

Regionalhilfe

Regionalhilfe.de, Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte seit 2006 und ISMOT International Social And Medical Outreach Team, www.regionalhilfe.de, Blog: https://regionalhilfe.wordpress.com, Tel. 0621 5867 8054

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